Solange ein Auto zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung weiter – auch wenn es unbewegt in der Garage steht oder längst einen neuen Besitzer hat. Die Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung genannt, beendet diese Pflichten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Abmeldung sinnvoll ist, welche Wege es gibt und worauf Sie bei Verkauf, Export oder Verschrottung achten müssen.

Wann sollten Sie ein Auto abmelden?

Eine Abmeldung ist immer dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug längere Zeit nicht im Straßenverkehr bewegt wird oder den Besitzer wechselt. Typische Anlässe sind:

  • Verkauf an eine Privatperson oder einen Händler
  • Verschrottung nach Totalschaden oder wegen hohen Alters
  • Längere Standzeit, etwa bei Auslandsaufenthalt, Krankheit oder einem Oldtimer im Winterquartier
  • Dauerhafte Ausfuhr ins Ausland
  • Fahrzeug ist technisch nicht mehr verkehrssicher und soll nicht repariert werden

Beim Verkauf ist die Abmeldung vor der Übergabe die sicherste Lösung. Übergeben Sie ein angemeldetes Fahrzeug, bleiben Sie als Halter eingetragen, bis der Käufer es umgemeldet hat. Bis dahin landen Bußgeldbescheide, Steuerforderungen und im schlimmsten Fall Haftungsfragen bei Ihnen. Zwar müssen Sie den Verkauf nach § 13 FZV ohnehin unverzüglich mit Name und Anschrift des Käufers bei der Zulassungsbehörde anzeigen – doch auch dann bleibt bis zur Ummeldung ein gewisser Aufwand.

Benötigte Unterlagen für die Abmeldung

Für die Außerbetriebsetzung brauchen Sie weniger Dokumente als für eine Zulassung. In der Regel genügen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichenschilder, bei Online-Abmeldung mit intakten Plaketten
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
  • Vollmacht und Ausweiskopie des Halters, wenn eine andere Person abmeldet – Anforderungen variieren je nach Behörde
  • Verwertungsnachweis, falls das Fahrzeug verschrottet wurde

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird für die reine Abmeldung normalerweise nicht benötigt. Sie bleibt beim Eigentümer und wird später für den Verkauf oder eine Wiederzulassung gebraucht.

Abmeldung bei der Zulassungsstelle

Der klassische Weg führt zur Zulassungsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Vielerorts ist dafür ein Termin nötig, den Sie online buchen. Vor Ort legen Sie Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen vor, die Stempelplaketten werden entfernt und Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Die Bearbeitung selbst dauert meist nur wenige Minuten – die Wartezeit auf einen Termin kann je nach Region allerdings deutlich länger sein.

Grundsätzlich können Sie bei jeder Zulassungsstelle abmelden, nicht nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen. Das ist praktisch, wenn das Auto an einem anderen Ort steht oder dort kurzfristig Termine frei sind.

Online abmelden mit i-Kfz

Seit einigen Jahren lässt sich ein Fahrzeug auch digital außer Betrieb setzen. Das Verfahren heißt i-Kfz und wird über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder über zugelassene Dienstleister angeboten. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln
  2. Verdeckte Codes auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen freilegen – die Plaketten werden dabei zerstört
  3. Im Portal FIN, Kennzeichen und die Sicherheitscodes eingeben
  4. Gebühr online bezahlen
  5. Bestätigung als PDF beziehungsweise per E-Mail erhalten

Wichtig: Sobald Sie die Plaketten freigelegt haben, ist das Kennzeichen nicht mehr gültig. Fahren Sie das Auto danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr. Ältere Kennzeichen ohne Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigungen aus der Zeit vor 2015 sind für das Online-Verfahren meist nicht geeignet – dann bleibt der Weg zur Behörde.

Abmeldung beim Verkauf an auto-verkaufen-1.de
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug an auto-verkaufen-1.de, übernimmt der Partner Kfzexpresszulassung.de die digitale Abmeldung kostenlos. Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail – ein Behördentermin ist nicht nötig.

Beim Privatverkauf: vor oder nach der Übergabe abmelden?

Viele Käufer möchten ein angemeldetes Auto übernehmen, um direkt nach Hause fahren zu können. Für Sie als Verkäufer ist das jedoch mit Risiken verbunden: Bis der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat, bleiben Sie in den Registern als Halter geführt. Kommt die Ummeldung nicht zustande, müssen Sie Bußgeldbescheide erst mit dem Kaufvertrag zurückweisen, und auch die Steuer wird zunächst weiter von Ihrem Konto eingezogen.

Die sicherere Variante ist deshalb, das Auto vor der Übergabe abzumelden. Der Käufer kann dann mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren oder das Fahrzeug mit einem Anhänger abholen. Wenn Sie sich trotzdem für eine Übergabe im angemeldeten Zustand entscheiden, sollten Sie im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit festhalten, eine Ausweiskopie des Käufers anfertigen und die Veräußerungsanzeige noch am selben Tag an die Zulassungsbehörde schicken.

Abmeldung ohne Fahrzeugschein oder Kennzeichen

Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I oder ist ein Kennzeichen verloren gegangen, ist die Abmeldung trotzdem möglich, aber nur vor Ort. Die Behörde verlangt dann in der Regel eine Verlusterklärung, gegebenenfalls in Form einer eidesstattlichen Versicherung, und bei gestohlenen Kennzeichen eine Bescheinigung der Polizei über die Anzeige. Planen Sie dafür etwas mehr Zeit und zusätzliche Gebühren ein.

Kfz-Steuer und Versicherung nach der Abmeldung

Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht taggenau. Sie müssen dafür nichts unternehmen: Die Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt, das zu viel gezahlte Steuer automatisch erstattet. Achten Sie lediglich darauf, dass dort eine aktuelle Bankverbindung hinterlegt ist.

Auch der Versicherer wird von der Zulassungsbehörde elektronisch benachrichtigt. Was danach passiert, hängt von Ihrem Vertrag ab. Häufig wird die Versicherung in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt, die je nach Vertrag für einen begrenzten Zeitraum besteht und oft einen eingeschränkten Schutz, etwa gegen Diebstahl oder Elementarschäden, für das abgestellte Fahrzeug auf privatem Grund bietet. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei erhalten. Haben Sie das Fahrzeug verkauft, informieren Sie den Versicherer trotzdem kurz schriftlich, damit der Vertrag sauber beendet wird.

Sonderfälle: Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Export

Saisonkennzeichen statt Abmeldung

Wer ein Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil nur in bestimmten Monaten nutzt, kann statt der wiederholten An- und Abmeldung ein Saisonkennzeichen wählen. Steuer und Versicherung werden dann nur für den gewählten Zeitraum fällig. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden.

Kurzzeitkennzeichen für einzelne Fahrten

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf grundsätzlich nicht gefahren werden. Für Überführungs- oder Prüfungsfahrten, etwa zur Hauptuntersuchung, gibt es Kurzzeitkennzeichen. Sie gelten für wenige Tage und werden für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben.

Abmeldung bei Ausfuhr ins Ausland

Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland gebracht werden, wird es in Deutschland abgemeldet und anschließend entweder mit Ausfuhrkennzeichen überführt oder per Transport ausgeführt. Die Zulassung im Zielland richtet sich nach dem dortigen Recht.

Kennzeichen nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung sind die Schilder entwertet. Sie können sie entsorgen oder als Erinnerung behalten. Möchten Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination für ein späteres Fahrzeug behalten, lässt sie sich bei vielen Behörden gegen eine Gebühr reservieren. Wie lange die Reservierung gilt, legt die jeweilige Behörde fest – fragen Sie am besten direkt bei der Abmeldung nach.

Wiederzulassung und Verschrottung

Eine Außerbetriebsetzung ist kein endgültiger Schritt. Das Fahrzeug kann später wieder zugelassen werden, sofern Zulassungsbescheinigung Teil II, eine Versicherungsbestätigung und eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. Ist die HU während der Standzeit abgelaufen, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden – die Fahrt zur Prüfstelle ist mit Kurzzeitkennzeichen möglich.

Wird das Fahrzeug endgültig verschrottet, darf es nur an einen anerkannten Demontagebetrieb übergeben werden. Dieser stellt einen Verwertungsnachweis aus, den Sie bei der Abmeldung vorlegen oder nachreichen. Wer ein Fahrzeug einfach stehen lässt oder an nicht zertifizierte Stellen abgibt, riskiert ein Bußgeld.

Nicht auf der Straße parken
Ein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Das Ordnungsamt kann es abschleppen lassen, die Kosten trägt der Eigentümer.

Checkliste für eine reibungslose Abmeldung

  • Prüfen, ob Zulassungsbescheinigung und Plaketten Sicherheitscodes haben – dann ist der Online-Weg möglich
  • Bei persönlicher Abmeldung frühzeitig einen Termin buchen
  • Bankverbindung beim Hauptzollamt aktuell halten
  • Abmeldebestätigung sicher aufbewahren, digital und auf Papier
  • Versicherer über einen Verkauf zusätzlich informieren
  • Abgemeldetes Fahrzeug nur auf privatem Grund abstellen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II nicht weggeben, solange das Auto Ihnen gehört

Mit dieser Vorbereitung ist die Abmeldung in wenigen Minuten erledigt. Wenn Sie Ihr Auto ohnehin verkaufen möchten, können Sie den Behördenweg ganz umgehen: Beim Verkauf an auto-verkaufen-1.de wird die Abmeldung digital erledigt und die Bestätigung per E-Mail zugeschickt.