Alle zwei Jahre steht für die meisten Pkw die Hauptuntersuchung an – umgangssprachlich oft „TÜV“ genannt, auch wenn neben dem TÜV weitere Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS die Prüfung durchführen. Viele Halter schieben den Termin vor sich her und erleben dann Überraschungen: eine abgelaufene Plakette, ein Mängelbericht mit teuren Positionen oder Fragen von Käufern, die einen Wagen nur mit frischer HU nehmen wollen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Fristen funktionieren, was geprüft wird, wie Sie sich sinnvoll vorbereiten und wie Sie bei Mängeln richtig reagieren.
HU und AU: was die beiden Prüfungen bedeuten
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs. Die Abgasuntersuchung (AU) war früher eine eigene Prüfung mit eigener Plakette am vorderen Kennzeichen. Seit 2010 ist sie als Untersuchung der Abgase in die HU integriert; eine separate AU-Plakette gibt es nicht mehr. Das Ergebnis der Abgasprüfung fließt in den HU-Bericht ein.
Bei der Abgasuntersuchung wird heute in der Regel wieder direkt am Auspuff gemessen, zusätzlich zum Auslesen der Motorelektronik. Für neuere Dieselfahrzeuge kommt eine Messung der Partikelanzahl hinzu, um defekte oder manipulierte Partikelfilter zu erkennen. Elektroautos haben naturgemäß keine Abgasuntersuchung, wohl aber eine HU mit Prüfung der Hochvoltkomponenten nach den jeweiligen Vorgaben.
Wann die HU fällig ist
Für Pkw gilt: Neufahrzeuge müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Der Fälligkeitstermin steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ist an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesbar: Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr, die oben stehende Ziffer den Monat. Fällig ist die HU bis zum Ende dieses Monats.
Abweichende Fristen gibt es etwa für Taxis, Mietwagen und bestimmte Nutzfahrzeuge, die häufiger geprüft werden müssen. Bei Saisonkennzeichen gilt: Läuft die Frist außerhalb des Saisonzeitraums ab, muss die HU im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.
Was bei der Hauptuntersuchung geprüft wird
Die Prüfung folgt einem festgelegten Katalog. Der Prüfingenieur schaut sich das Fahrzeug von außen, innen und von unten an, testet Funktionen und liest bei modernen Fahrzeugen sicherheitsrelevante Systeme über die Diagnoseschnittstelle aus. Zu den Kernbereichen gehören:
- Bremsanlage: Wirkung, Gleichmäßigkeit, Leitungen, Schläuche, Scheiben und Beläge
- Lenkung und Achsen: Spiel, Gelenke, Manschetten, Radlager
- Fahrwerk: Stoßdämpfer, Federn, Aufhängungen
- Beleuchtung: Scheinwerfer, Einstellung, Blinker, Bremslichter, Rückleuchten
- Karosserie und Rahmen: tragende Teile, Korrosion, scharfe Kanten
- Reifen und Räder: Profiltiefe, Beschädigungen, Zulässigkeit der Größe
- Sicht und Ausstattung: Scheiben, Wischer, Spiegel, Gurte, Airbag-Warnleuchte, Hupe
- Umweltverhalten: Abgase, Ölverlust, Geräusche
Mängelklassen und ihre Folgen
Festgestellte Mängel werden in Kategorien eingeteilt. Davon hängt ab, ob Sie die Plakette erhalten und wie es weitergeht.
- Ohne festgestellte Mängel: Die Plakette wird sofort erteilt.
- Geringe Mängel: Sie erhalten die Plakette, sollen die Mängel aber unverzüglich beheben lassen.
- Erhebliche Mängel: Keine Plakette. Die Mängel müssen behoben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden.
- Gefährliche Mängel: Keine Plakette. Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Gefahr dar und sollte nur noch direkt zur Reparatur bewegt werden.
- Verkehrsunsicher: Die bestehende Plakette wird entfernt, das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden; die Zulassungsbehörde wird informiert.
Wird die Frist zur Nachprüfung von einem Monat überschritten, müssen Sie in der Regel die vollständige Hauptuntersuchung erneut durchlaufen und bezahlen. Planen Sie die Reparatur deshalb zeitnah ein.
Typische Mängel und wie Sie sie vermeiden
Viele Beanstandungen sind banal und mit wenig Aufwand vorher zu entdecken. Häufig betroffen sind Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Achsaufhängungen und Ölverlust. Bei älteren Fahrzeugen kommen Korrosion an tragenden Teilen und Undichtigkeiten an Abgasanlage oder Bremsleitungen hinzu. Ein Teil davon fällt Ihnen im Alltag gar nicht auf, weil er sich schleichend entwickelt.
Vorbereitung: diese Punkte können Sie selbst prüfen
- alle Leuchten einschließlich Kennzeichenbeleuchtung und dritter Bremsleuchte kontrollieren
- Profiltiefe und Reifenalter prüfen, auf Risse und Beulen achten
- Wischerblätter und Scheibenwaschanlage testen, Waschwasser auffüllen
- Warnleuchten im Cockpit beachten – eine aktive Airbag- oder Motorkontrollleuchte führt regelmäßig zu Beanstandungen
- Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste mitführen
- Kennzeichen sauber und lesbar halten, Fahrzeug grob reinigen, damit der Unterboden beurteilbar ist
Wer unsicher ist, kann vor dem Termin einen Durchsichtstermin in einer Werkstatt vereinbaren. Viele Betriebe bieten an, das Fahrzeug selbst zur Prüfung vorzuführen, was Zeit spart, aber zusätzliche Kosten verursachen kann.
Zum Termin bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Bei Umbauten wie anderen Felgen, Tieferlegungen oder Anhängerkupplungen sollten außerdem die zugehörigen Teilegutachten, ABE-Nachweise oder Eintragungen griffbereit sein. Fehlen diese Dokumente, kann der Prüfer ein eigentlich zulässiges Teil nicht als solches erkennen und beanstanden. Auch bei Fahrzeugen mit Gasanlage ist eine gesonderte Prüfung der Anlage vorgesehen, die Sie vorab einplanen sollten.
Kosten der HU richtig einordnen
Die Gebühren für die Hauptuntersuchung sind nicht bundesweit einheitlich. Sie unterscheiden sich je nach Prüforganisation, Bundesland, Fahrzeugart und danach, ob die Prüfung in einer Prüfstelle oder in einer Partnerwerkstatt stattfindet. Ein Preisvergleich vor Ort lohnt sich. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für eine Nachprüfung und für Reparaturen. Die eigentlichen Kostentreiber sind selten die Prüfgebühren, sondern die Arbeiten an Bremsen, Fahrwerk oder Korrosionsstellen.
Überzogene HU: was droht
Wer mit abgelaufener Plakette fährt, riskiert Sanktionen. Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird ein Verwarngeld fällig, und die Prüforganisation führt eine erweiterte Prüfung durch, die zusätzlich kostet. Liegt der Termin mehr als acht Monate zurück, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Hinzu kommt: Kommt es zu einem Unfall und ist ein Mangel ursächlich, der bei rechtzeitiger HU aufgefallen wäre, kann das Folgen gegenüber der Versicherung haben.
HU, Oldtimer und H-Kennzeichen
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gelten in der Regel dieselben HU-Intervalle wie für andere Pkw. Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren und ein Gutachten, das einen weitgehend originalen, gepflegten Zustand bestätigt. Bei der regulären HU wird zusätzlich darauf geachtet, ob der Zustand weiterhin den Anforderungen entspricht. Wer mit seinem Oldtimer zur Prüfung fährt, sollte eine Prüfstelle wählen, die Erfahrung mit älterer Technik hat.
Hauptuntersuchung und Wiederverkauf
Für den Verkaufspreis spielt die HU eine erhebliche Rolle. Private Käufer bevorzugen Fahrzeuge mit frischer Plakette, weil sie damit für zwei Jahre Planungssicherheit haben. Zudem dokumentiert jeder HU-Bericht den Kilometerstand – eine lückenlose Reihe alter Berichte ist ein guter Beleg gegen den Verdacht der Tachomanipulation. Bewahren Sie die Berichte deshalb auf.
Ob sich eine HU kurz vor dem Verkauf lohnt, ist eine Rechenfrage. Sind nur Kleinigkeiten zu erwarten, steigert eine neue Plakette die Attraktivität meist mehr, als sie kostet. Kündigen sich dagegen teure Reparaturen an, etwa an Bremsen, Achsen oder durchgerosteten Schwellern, steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Mehrerlös. Dann kann es sinnvoller sein, das Fahrzeug ehrlich mit Mängeln anzubieten.
Für diesen Fall können Sie bei auto-verkaufen-1.de eine kostenlose und unverbindliche Bewertung anhand von Angaben und Fotos anfragen – über das Online-Formular oder per WhatsApp, ohne Werkstattdiagnose und ohne vorherige Besichtigung. Geben Sie dabei an, dass die HU abgelaufen ist und welche Mängel bekannt sind. Entspricht das Fahrzeug bei der Übergabe dieser Beschreibung, bleibt es beim genannten Preis; fahruntüchtige Fahrzeuge werden mit eigenen Abschleppwagen abgeholt.
Fazit: rechtzeitig planen, Mängel ernst nehmen
Die Hauptuntersuchung ist kein Hindernis, sondern eine regelmäßige Sicherheitsprüfung, auf die Sie sich gut vorbereiten können. Behalten Sie den Fälligkeitsmonat im Blick, prüfen Sie einfache Punkte selbst und lassen Sie erhebliche Mängel zügig beheben. Steht ein Verkauf an, rechnen Sie nüchtern, ob sich Reparaturen für eine neue Plakette lohnen – oder ob ein ehrlicher Verkauf im aktuellen Zustand die bessere Lösung ist.
