Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus Ende 2023 gab es gut zwei Jahre lang keine staatliche Kaufprämie für Elektroautos. Seit 2026 hat sich das geändert: Der Bund fördert private Haushalte wieder beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Autos – diesmal gestaffelt nach Einkommen und Familiengröße. Daneben bestehen Steuervorteile, die THG-Quote und Sonderregeln für Dienstwagen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Förderung für wen infrage kommt, welche Bedingungen gelten und was Sie beachten sollten, wenn Sie ein gefördertes Fahrzeug später verkaufen wollen.

Stand: Oktober 2026 – bitte aktuelle Bedingungen prüfen
Förderprogramme und Steuerregeln ändern sich häufig, Budgets können ausgeschöpft werden. Die Angaben in diesem Ratgeber geben den Stand von Oktober 2026 wieder. Maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie, die Informationen des BAFA und der Förderzentrale Deutschland sowie Ihre Steuerberatung.

Die neue E-Auto-Prämie 2026 für Privathaushalte

Das neue Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Anträge können seit dem 19. Mai 2026 digital gestellt werden, auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit Jahresbeginn zugelassen wurden.

Einkommensgrenzen

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro. Mit einem Kind unter 18 Jahren steigt sie auf 85.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro. Welche Steuerjahre zugrunde gelegt werden und welche Nachweise nötig sind, regelt die Förderrichtlinie im Detail.

Höhe der Förderung

  • Grundförderung für reine Batterie-Elektroautos: 3.000 Euro (auch Brennstoffzellenfahrzeuge sind grundsätzlich förderfähig).
  • Grundförderung für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender: 1.500 Euro.
  • Kinderzuschlag: 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren, für höchstens zwei Kinder.
  • Einkommenszuschlag: 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, weitere 1.000 Euro unter 45.000 Euro.
  • Maximal möglich sind damit 6.000 Euro für ein reines E-Auto.

Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 Euro least ein neues Elektroauto. Er erhält die Grundförderung von 3.000 Euro, 1.000 Euro Kinderzuschlag und 1.000 Euro Einkommenszuschlag – zusammen 5.000 Euro. Mit einem Einkommen unter 45.000 Euro wären es 6.000 Euro.

Bedingungen für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender müssen zusätzliche Klimaanforderungen erfüllen: nach den veröffentlichten Bedingungen höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern. Außerdem ist ihre Förderfähigkeit zeitlich begrenzt – die Zulassung muss nach aktuellem Stand bis zum 30. Juni 2027 erfolgen.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Förderfähigkeit prüfen: Einkommen, Fahrzeugtyp, Erstzulassung ab 2026, Hauptwohnsitz in Deutschland.
  2. Fahrzeug kaufen oder leasen und auf den eigenen Namen zulassen.
  3. Ein BundID-Konto anlegen, falls noch nicht vorhanden.
  4. Den Antrag über das Portal der Förderzentrale Deutschland stellen und Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung und Einkommensnachweise hochladen.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten und sorgfältig aufbewahren.

Das Programm ist mit einem festen Budget ausgestattet und nach bisherigen Angaben bis 2029 angelegt. Ist das Geld vorher ausgeschöpft, können keine neuen Anträge mehr bewilligt werden. Wer ein förderfähiges Fahrzeug zulässt, sollte den Antrag deshalb nicht unnötig aufschieben.

Haltedauer: Was beim Verkauf eines geförderten E-Autos gilt

Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten gebunden. In dieser Zeit muss das Fahrzeug auf die geförderte Person zugelassen bleiben. Wer früher verkauft, riskiert eine vollständige oder anteilige Rückforderung der Prämie. Das betrifft auch Fälle, in denen sich die Lebenssituation ändert – etwa durch Umzug, Familienzuwachs oder Jobwechsel.

Planen Sie einen Verkauf innerhalb der ersten drei Jahre, lesen Sie zunächst Ihren Zuwendungsbescheid und fragen Sie im Zweifel bei der Förderstelle nach, welche Folgen ein vorzeitiger Verkauf hätte. Erst dann lässt sich seriös rechnen, ob sich der Verkauf trotz möglicher Rückzahlung lohnt.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Reine Elektroautos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Ende 2025 wurde die Regelung verlängert: Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 erhalten eine Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren, die aber spätestens am 31. Dezember 2035 endet. Wer also erst Ende 2030 zulässt, profitiert nur noch rund fünf Jahre.

Für den Gebrauchtwagenmarkt ist wichtig: Die Befreiung ist fahrzeugbezogen. Kaufen Sie ein gebrauchtes E-Auto, übernehmen Sie den verbleibenden Befreiungszeitraum. Nach Ablauf wird die Steuer nach dem Fahrzeuggewicht berechnet, wobei für E-Autos ein ermäßigter Satz gilt. Plug-in-Hybride sind nicht befreit; ihre Steuer richtet sich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß.

THG-Quote: jährliche Prämie für E-Auto-Halter

Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken. Einen Teil dieser Pflicht können sie erfüllen, indem sie Emissionsminderungen aus der Elektromobilität einkaufen. Halter reiner Elektroautos können ihre Einsparung deshalb einmal pro Kalenderjahr über einen THG-Dienstleister vermarkten. Dazu laden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I hoch, der Anbieter übernimmt die Zertifizierung beim Umweltbundesamt und zahlt eine Prämie aus.

Die Höhe hängt vom Marktpreis der Quoten ab und schwankt deutlich. Nach einem starken Preisrückgang in den Vorjahren sind die Auszahlungen 2026 wieder gestiegen. Vergleichen Sie Anbieter nicht nur nach dem beworbenen Betrag, sondern auch danach, ob er garantiert ist oder vom späteren Marktpreis abhängt. Wichtig beim Verkauf: Die Quote kann pro Fahrzeug und Jahr nur einmal beantragt werden. Hat der Vorbesitzer sie für das laufende Jahr schon genutzt, geht der neue Halter leer aus.

Elektroauto als Dienstwagen und für Unternehmen

Für die private Nutzung eines elektrischen Dienstwagens gilt ein deutlich reduzierter geldwerter Vorteil. Bei reinen E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, werden bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro monatlich nur 0,25 Prozent des Listenpreises angesetzt statt 1 Prozent bei Verbrennern. Liegt der Listenpreis darüber, gilt in der Regel 0,5 Prozent. Für Plug-in-Hybride gilt die halbierte Bemessung nur, wenn sie bestimmte Anforderungen an CO₂-Ausstoß oder elektrische Reichweite erfüllen.

Unternehmen können für neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 gekauft werden, eine degressive Sonderabschreibung nutzen, die im ersten Jahr bei 75 Prozent beginnt. Geleaste Fahrzeuge sind davon nicht erfasst. Die Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären, da sie von der individuellen Situation abhängen.

Für wen sich die Förderung wirklich rechnet

Eine Prämie macht ein Elektroauto nicht automatisch günstiger als einen Verbrenner. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die geplante Haltedauer: Anschaffungs- oder Leasingpreis abzüglich Förderung, Stromkosten, Versicherung, Wartung und der erwartete Wiederverkaufswert. Wer zu Hause oder beim Arbeitgeber günstig laden kann und das Auto mindestens die geforderten drei Jahre fährt, profitiert in der Regel am meisten. Wer überwiegend an öffentlichen Schnellladesäulen lädt, sollte die Stromkosten besonders genau kalkulieren.

Achten Sie außerdem darauf, ob Händler oder Hersteller eigene Rabatte gewähren und wie sich diese mit der staatlichen Prämie vertragen. Ein hoher Listenpreis mit Förderung ist nicht unbedingt günstiger als ein gut verhandeltes Angebot ohne Förderung. Lassen Sie sich Angebote schriftlich geben und rechnen Sie die Förderung erst ein, wenn Ihre Berechtigung feststeht.

Wallbox, Ladestrom und regionale Programme

Eine bundesweite Förderung für private Wallboxen gibt es derzeit nicht. Die Arbeitskosten für die Installation können Sie aber als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Einige Bundesländer, Kommunen und Energieversorger fördern Ladepunkte, Photovoltaik-Kombinationen oder bieten vergünstigte Ladetarife an. Ein Blick auf die Seiten Ihrer Stadt und Ihres Stromanbieters lohnt sich.

Hinzu kommen kleinere Vorteile, die je nach Kommune unterschiedlich ausfallen: Mit einem E-Kennzeichen kann das Parken auf öffentlichen Parkplätzen vergünstigt oder kostenfrei sein, und an manchen Orten dürfen E-Autos Sonderspuren nutzen. Diese Regelungen legt jede Kommune selbst fest.

Elektroauto verkaufen nach Ablauf der Haltedauer
Wenn Ihr E-Auto die Haltedauer erfüllt hat oder ohne Förderung gekauft wurde, können Sie es jederzeit verkaufen. Ein aktueller Batteriezustandsbericht und vollständige Ladekabel verbessern Ihre Verhandlungsposition. auto-verkaufen-1.de bewertet auch Elektroautos und Plug-in-Hybride anhand von Fotos und Angaben – kostenlos und unverbindlich.