
Ein geerbtes Auto verkaufen – ohne zusätzliche Last
Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, holen das Fahrzeug zu einem passenden Termin ab und kümmern uns um die Abmeldung.
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Unverbindlich, in unter 3 Minuten, Antwort meist in 2 Stunden
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln – das Auto steht dabei selten im Vordergrund. Oft bleibt es wochen- oder monatelang stehen, bis klar ist, was damit geschehen soll.
Wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden, machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, bewerten das Fahrzeug anhand von Fotos und holen es zu einem Termin ab, der für alle Beteiligten passt.
Auch wenn das Fahrzeug noch auf die verstorbene Person zugelassen ist oder lange gestanden hat, ist ein Verkauf möglich.
Wer darf verkaufen?
Mit dem Erbfall geht das Fahrzeug auf die Erben über. Verkaufen darf, wer verfügungsberechtigt ist: eine Alleinerbin oder ein Alleinerbe, eine Erbengemeinschaft gemeinsam oder eine bevollmächtigte Person. Bei angeordneter Testamentsvollstreckung entscheidet die Testamentsvollstreckerin oder der Testamentsvollstrecker.
Welche Unterlagen nötig sind
Neben Zulassungsbescheinigung Teil I und II und allen Schlüsseln brauchen wir einen Nachweis der Erbfolge – in der Regel einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll – sowie die Ausweise der verkaufenden Personen.
Bei einer Erbengemeinschaft genügt die Unterschrift einer Person, wenn sie eine Vollmacht aller anderen Erben vorlegt.
Fahrzeug noch auf die verstorbene Person zugelassen
Das Fahrzeug muss vor dem Verkauf nicht auf die Erben umgemeldet werden. Unser Partner Kfzexpresszulassung.de übernimmt die Abmeldung nach der Übergabe.
Bis dahin sollten Sie die Kfz-Versicherung über den Todesfall informieren. Steht das Fahrzeug ungenutzt, kann eine vorherige Abmeldung Steuer und Versicherung sparen.
Fahrzeuge nach langer Standzeit
Häufig hat das Fahrzeug lange gestanden: leere Batterie, platte Reifen, abgelaufene HU. Das ist für den Verkauf kein Hindernis. Wir holen es bei Bedarf mit dem Abschleppwagen ab.
Wenn Erben an verschiedenen Orten leben
Die Übergabe kann eine einzelne bevollmächtigte Person vor Ort übernehmen. Der Kaufpreis wird auf das Konto überwiesen, das die Erbengemeinschaft bestimmt.
Steuerliche Fragen
Der Verkauf eines privat genutzten Autos ist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert des Fahrzeugs zum Nachlass. Bei Fragen zur Bewertung im Nachlass wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung oder das Nachlassgericht.
Persönliche Gegenstände
Prüfen Sie Handschuhfach, Türfächer, Kofferraum und Reserveradmulde auf persönliche Gegenstände und Dokumente, bevor das Fahrzeug abgeholt wird.
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Füllen Sie die Fahrzeugdaten aus – wir melden uns meist innerhalb von 2 Stunden mit einem Festpreis.
Häufige Fragen – Geerbtes Auto verkaufen
Alles, was Sie wissen sollten
Brauche ich einen Erbschein?
In der Regel ja – oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wir sagen Ihnen gern, was in Ihrem Fall genügt.
Müssen alle Erben bei der Übergabe dabei sein?
Nein. Es genügt eine Person mit schriftlicher Vollmacht der übrigen Erben.
Muss das Auto vorher umgemeldet werden?
Nein. Die Abmeldung nach dem Verkauf übernimmt unser Partner Kfzexpresszulassung.de.
Das Auto stand monatelang – kaufen Sie es trotzdem?
Ja, auch wenn es nicht mehr anspringt oder die HU abgelaufen ist.
Die Papiere sind nicht auffindbar – was nun?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der Zulassungsstelle ersetzt werden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen.
Wie werde ich bezahlt?
Per Echtzeit-Überweisung bei der Übergabe. Das Geld ist innerhalb von Sekunden auf Ihrem Konto, und Sie übergeben Schlüssel und Papiere erst, wenn Sie den Eingang in Ihrer Banking-App gesehen haben.
Wie schnell wird abgeholt?
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Zusage – bundesweit und kostenlos, nicht fahrbereite Fahrzeuge mit eigenem Abschleppwagen.
Was kostet mich der Verkauf?
Nichts. Bewertung, Abholung und Abmeldung sind kostenlos. Bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag ist das Angebot unverbindlich.
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